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Di, 07.09.2010

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50 Jahre Grüner Bericht

Agrarpolitik im Wandel der Zeit

Der Bericht über die Lage der Österreichischen Land- und Forstwirtschaft, der „Grüne Bericht“, erscheint heuer zum 50. Mal. In diesen 50 Berichten spiegelt sich die Entwicklung der österreichischen Land- und Forstwirtschaft eindrucksvoll wider. Die sich in den 50 Jahren seines Bestehens geänderten Herausforderungen an den Sektor und die Entwicklung der darin zusammenhängenden politischen Zielsetzungen und Rahmenbedingungen werden umfassend dargestellt.
 
Der Grüne Bericht hat dabei an Bedeutung und Aktualität nicht verloren. Als Grundlage für Planungsaufgaben bei agrar-, forst- und wasserwirtschaftlichen Entscheidungen, als wichtige Informationsquelle für die Gesellschaft, die Verwaltung, die Wissenschaft bis hin zu politischen Entscheidungsfragen auf nationaler, EU- und internationaler Ebene ist der Grüne Bericht ein erstrangiger Maßstab für die Agrarpolitik.
 
Am 13. Juli 1960 einigten sich die beiden damaligen Regierungsparteien ÖVP und SPÖ nach achtjährigen Verhandlungen auf ein Landwirtschaftsgesetz, dessen wesentliche Ziele - die preisgünstige Ernährungssicherung der Bevölkerung sowie die Teilnahme der bäuerlichen Bevölkerung an der allgemeinen Wohlstandsentwicklung - heute nach wie vor aktuell sind. Mit dem Beschluss des Landwirtschaftsgesetzes wurde dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft die Verpflichtung auferlegt, jährlich einen Bericht über die wirtschaftliche Situation der Landwirtschaft des abgelaufenen Kalenderjahres, gegliedert nach Betriebsformen, Produktionsgebieten und Betriebsgrößen unter besonderer Berücksichtigung der Erwerbsarten, Bergbauernbetriebe und von Betrieben in benachteiligten Regionen, zu erstellen. Aktuell schaffen und 2.200 freiwillige Buchführer mit ihren Aufzeichnungen die Grundlage für die Einkommensdarstellung. Die Analyse der Einkommen ist repräsentativ für die verschiedenen Betriebsformen, Größenklassen, Berghöfekatastergruppen, Produktionsgebiete und Bundesländer. Die gesammelten Aufzeichnungen der Buchführungsbetriebe werden von der Firma LBG Wirtschaftstreuhand- und Beratungsgesellschaft m.b.H. in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft hinsichtlich Betriebs- und Einkommensdaten aufbereitet.
 
Im landwirtschaftlichen Bereich wird die Forderung nach Transparenz damit schon seit langem erfüllt, da die wirtschaftliche Situation einschließlich der detaillierten Darstellung der Förderungen und Leistungsabgeltungen – seit nunmehr 50 Jahren - im jährlich erscheinenden Grünen Bericht, unter anderem nach verschiedenen Bewirtschaftungsformen, nach Größenklassen, veröffentlicht werden. Zudem gibt es seit dem letzten Jahr eine Transparenzdatenbank, in der die Zahlungen und Leistungsabgeltungen im Bereich Land- und Forstwirtschaft auf einzelbetrieblicher Ebene offengelegt werden.
 
Seit der Veröffentlichung des ersten Grünen Berichts haben sich die Leistungen und Strukturen des Sektors, die Anforderungen an ihn und damit auch die Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft massiv geändert: Wurden in Österreich im Jahr 1960 noch 400.000 Betriebe bewirtschaftet, wovon die Haupterwerbsbetriebe zwei Drittel ausmachten, so wurden bei der letzten Agrarstrukturerhebung für das Jahr 2007 nur mehr 187.000 Betriebe - mit einem Anteil von zwei Drittel im Nebenerwerb - ermittelt. In diesem Zeitraum sank der Anteil der Erwerbstätigen in der Land- und Forstwirtschaft von 30 Prozent auf unter 5 Prozent. Ging es zu Beginn seines Bestehens noch vorrangig um Produktionssteigerung zur Versorgungssicherung und ab den 1970er Jahren um Überschussverwertung in den Hauptsparten, so kam es in der Folge zur kombinierten Einkommensunterstützung über marktpolitische Maßnahmen und Leistungsabgeltungen, wobei letztere mit dem EU-Beitritt und den Reformen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU massiv ausgebaut und erweitert wurden.
 
Das Landwirtschaftsgesetz sieht zur Mitwirkung bei der Erarbeitung des Grünen Berichtes eine Kommission (§7-Kommission) vor, in der neben den im Nationalrat vertretenen politischen Parteien auch die Sozialpartner sowie Expertinnen und Experten aus der Praxis und der Forschung vertreten sind. Dieses Beratungsgremium - einmalig in Europa - erstellt einvernehmlich den Inhalt des Grünen Berichtes und arbeitet Empfehlungen für den jeweiligen Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft zur Weiterentwicklung aus.

03.12.2009, Lebensministerium Öffentlichkeitsarbeit

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