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Di, 07.09.2010

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15 Jahre Umweltsenat

Berufungsentscheidungen von hoher Akzeptanz

Seit 15 Jahren entscheidet der Umweltsenat mit hoher Akzeptanz und Qualität über Berufungen gegen Bescheide der Landesregierungen zu Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP). Von den rund 230 Verfahren, die seit seinem Bestehen behandelt wurden – darunter einige ‚große Brocken’ wie etwa die Abfall- und Restmüllverwertungsanlangen in Zwenten­dorf oder das Motorsportzentrum beim A1 Ring in Spielberg – kam es lediglich in drei Fällen zu einer Korrektur durch den Verwaltungsgerichtshof.
 
Mit der Einführung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in Österreich wurde die Zulassung von umweltrelevanten Großprojekten grundlegend neu gestaltet. An die Stelle einer Vielzahl von Genehmigungsverfahren ist ein konzentriertes Genehmi­gungs­verfahren bei der Landesregierung getreten. Eine umfassende Prüfung der Umweltauswirkungen nach bundeseinheitlichen Vorgaben ist zentraler Bestandteil dieses Genehmigungsprozesses.
 
Auch der Rechtsschutz wurde mit der Einführung der UVP einheitlich gestaltet. Als Berufungsbehörde wurde eine neue Rechtsschutzinstanz eingerichtet: der unabhängige Umweltsenat – eine Kollegialbehörde mit RichterInnen und vom Bund und von den Ländern nominierten MitgliederInnen.
 
Der Senat, der seine Entscheidungen jeweils in Dreier-Kammern trifft, besteht aus insgesamt 42 nebenberuflich tätigen UmweltjuristIn­nen. Sie werden auf Basis der Nominierungen der Justizministerin bzw. auf Vorschlag der Bundesregierung vom Bundespräsidenten ernannt.

12.11.2009, Lebensministerium Öffentlichkeitsarbeit

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