Förderung kommunale Siedlungswasserwirtschaft

Kläranlage
Foto: BML / Alexander Haiden

Die Förderung von Maßnahmen zur kommunalen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in Österreich erfolgt von Seiten des BML auf Basis des Umweltförderungsgesetzes und der dazu erlassenen Richtlinien.

Förderungssystem

Die Förderung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft für die Siedlungswasserwirtschaft stellt die Errichtung und Sanierung der erforderlichen Infrastruktur für eine geordnete Abwasserentsorgung und eine ausreichende Trinkwasserversorgung sicher.

In Umsetzung der FAG-Einigung wurde der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft mit BGBl. I Nr. 9/2022 ermächtigt bis 2023 Förderungen für die Siedlungswasserwirtschaft im Umfang von jährlich jeweils 80 Millionen Euro zuzusagen.

Der Schwerpunkt der Förderungstätigkeit, der in den letzten Jahrzehnten im Bereich der Ersterrichtung der erforderlichen Infrastruktur lag, wird sich in Zukunft deutlich in Richtung Werterhalt und Sanierung verschieben.

Dem wurde auch durch eine Ende 2016 beschlossene Novelle zum Umweltförderungsgesetz Rechnung getragen. Die Förderungsfähigkeit von Sanierungsmaßnahmen ist ab 2017 losgelöst von einer starren Stichtagsregelung dann gegeben, wenn die zu sanierenden förderungsfähigen Anlagenteile ein Alter von 40 Jahren erreicht haben.

Die Anstrengungen der Vergangenheit haben bereits zu einer deutlichen Verbesserung der Gewässergüte unserer Seen und Flüsse und des Grundwassers geführt. Trotzdem sind auch weiterhin geeignete Maßnahmen unerlässlich, um die Abwässer geordnet zu entsorgen und zu reinigen sowie die Bevölkerung ausreichend mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser zu versorgen. Auch Maßnahmen zum Klimaschutz bzw. zur Klimawandelanpassung gewinnen in der Siedlungswasserwirtschaft seit einigen Jahren immer mehr an Bedeutung.

Von 1959 bis 1993 wurden Maßnahmen in der Siedlungswasserwirtschaft vom Bund im Rahmen des Wasserbautenförderungsgesetzes (WBFG) durch Gewährung kostengünstiger Darlehen aus Mitteln des Wasserwirtschaftsfonds gefördert. Dieses Förderungssystem war vor allem auf die Unterstützung der Versorgung und Entsorgung in relativ dicht besiedelten Gebieten abgestimmt.

1993 erfolgte durch das Umweltförderungsgesetz (UFG) eine Neustrukturierung der Bundesförderung für die Siedlungswasserwirtschaft, unter anderem mit dem Ziel, den verstärkten Ausbau der Abwasserentsorgung im ländlichen Raum sicherzustellen. Die Förderung von Investitionen erfolgte seither im Wesentlichen in Form von Finanzierungszuschüssen und Investitionszuschüssen mit an die jeweiligen Randbedingungen der Gemeinden angepassten Fördersätzen.

Seit 1993 erfolgt die Abwicklung der Förderung durch die Kommunalkredit Austria AG, seit 2003 durch deren Tochtergesellschaft Kommunalkredit Public Consulting GmbH.

Förderungsrichtlinien für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft 2022

Die Förderungsrichtlinien für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft konkretisieren die Rahmenbedingungen für die Förderung und unterscheiden bei der Förderungsintensität sowohl in der Trinkwasserversorgung als auch in der Abwasserentsorgung zwischen einer Basisförderung und einer Spitzenförderung.

Der Basisfördersatz wird jeweils mit 10 % der förderungsfähigen Kosten festgelegt. Der Spitzenfördersatz beträgt im Trinkwasserbereich bis zu 25 % und im Abwasserbereich bis zu 40 % der förderungsfähigen Kosten.

Die Berechnung der Spitzenförderung berücksichtigt die spezifischen Kosten der Vergangenheit und die Einkommenssituation in der Gemeinde. Die Förderungssätze werden für alle Gemeinden jährlich aktualisiert und vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft veröffentlicht.

 
Seit 1959 getätigte Investitionen in die Siedlungswasserwirtschaft 1)
  Investitionskosten 1959-2022
Abwasserentsorgung 51,621 Milliarden Euro
Wasserversorgung 15,566 Milliarden Euro
Summe 67,187 Milliarden Euro

Ergebnisse der Maßnahmen

  • 100 % der österreichischen Bevölkerung werden aus Grundwasser und Quellwasser mit Trinkwasserqualität versorgt, etwa 93 % der Bevölkerung sind an die zentrale öffentliche Wasserversorgung angeschlossen.
  • 96 % der Bevölkerung sind an ein öffentliches Kanalnetz sowie an eine kommunale Abwasserreinigungsanlage angeschlossen, der Rest der anfallenden Abwässer wird über alternative Sammlungssysteme und Behandlungssysteme (Hauskläranlagen, Senkgruben) entsorgt.
  • Die Gewässergüte in Österreich hat sich durch den Ausbau der Abwasserentsorgung erheblich verbessert.
  • Durch die gezielte Unterstützung zur Sanierungen von zumindest 40 Jahre alten Anlagen wird die Grundwassergüte und Oberflächengewässergüte in Österreich gesichert und die Qualität der Wasserversorgung weiter verbessert.

1) Basis: Baupreisindex Tiefbau, sonstiger Tiefbau 1986 (Stand 31.12.2022)

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